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Akupunktur

Akupunktur: Kleiner Pieks, große Wirkung

Ob chronische Rückenschmerzen und Kniearthrose: Eine Akupunktur-Behandlung kann bei vielen Erkrankungen nachweislich den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen.

Das Ziel von Akupunktur ist die Heilung und Linderung von Krankheiten. Entsprechend groß sind die Einsatzmöglichkeiten dieser altbewährten Behandlungsmethode, die in China seit tausenden von Jahren praktiziert wird. Aber auch in Deutschland wird die Akupunktur als Ergänzung zur Schulmedizin zunehmend beliebter.

Diese Behandlungsmethode bedient sich physiologischer Reaktionen des Körpers auf äußere Reize. Ihre Wirksamkeit ist vor allem für Indikationen wie Rücken- und Knieschmerzen in Studien gut belegt.

arzt kassel
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Selbstheilungskräfte aktivieren, Blockaden lösen

Aus dem Verständnis der Traditionell Chinesischen Medizin (TCM) entstehen Erkrankungen aus einem energetischen Ungleichgewicht in den sogenannten Meridianen und den zugehörigen Organen. Auf dieses Ungleichgewicht kann mittels Akupunktur Einfluss genommen werden, mit dem Ziel, Blockaden im Körper zu lösen und Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

Im Idealfall kann Akupunktur eine Heilung von Störungszuständen im Körper erreichen. Ist diese nicht möglich, kann eine begleitende Akupunktur den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen und Symptome lindern.

Ihr Allgemeinmediziner Dr. Müller-Trudrung verfügt neben seiner Ausbildung zum Heilpraktiker auch über eine mehrjährige Ausbildung zum Akupunkteur, die er bei der DÄGFA (Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur) sowie am Ausbildungszentrum Mitte für klassische Akupunktur und chinesische Medizin e.V. in Offenbach absolviert hat.

Akupunktur: Was übernimmt die Krankenkasse?

Seit 2007 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Akupunkturbehandlung, wenn es sich um chronische Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und Schmerzen des Kniegelenks handelt. Viele Kassen übernehmen zudem freiwillig auch die Kosten einer Akupunkturbehandlung bei anderen Erkrankungen. Nachfragen lohnt sich also.

Patienten haben dabei Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen werden auch bis zu 15 Sitzungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen.

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